Der gesamte Erbanteil wird an einen Dritten (Investor) verkauft. Der Erbe verlässt sofort die Erbengemeinschaft und der Käufer nimmt die Position des Erben in der Erbengemeinschaft ein. Letzteres stellt gerade bei unattraktiven Immobilien durchaus ein Problem dar. Es kann nur der gesamte Erbteil, nicht nur der Anteil an einer Immobilie in den Handel kommen und es muss ein Käufer gefunden werden. Ein Marktplatz für Erbanteile kann hier helfen. Meist werden nur Erbteile verkauft, wenn es Probleme in der Erbengemeinschaft gibt. Diese muss der Käufer nun lösen und die Kosten dafür tragen. Wir haben außerdem https://zenwriting.net/blandaaoag/wem-gehandouml-rt-die-immobilie-usw zum Zeitpunkt der Verkaufes dem Käufer bislang nicht klar, welchen Erlös er aus dem Erbanteil erzielt kann (versteckte Verbindlichkeiten, geänderte Testamente, Verpfändungen…). Daher kann ein Käufer dem Erben nur einen weitaus geringeren Wert zahlen, als der zum Zeitpunkt des Verkaufes augenscheinliche Wert der Erbanteiles. 20-30 % Abschlag sind hier geläufig. Zusätzlich fallen Notargebühren für die Übertragung des Erbanteils und der Grunderwerbssteuer von gesamt 10-15 % an. Der Abschlag liegt somit entsprechend Käufer, Wert und Lage der Immobilie bei 30-55%. Noch dazu verlangen in der Überzahl Vermittler von Käufern eine Vermittlungsprovision von etwa 4 %. Bei ERB